SISCOMEX-CARGA
SISCOMEX - das neue brasilianische Zollanmeldungsverfahren.
Brasiliens Außenhandel unterliegt seit 16 Jahren einem ausgefeilten online-gestützten Registrierungsverfahren, welches unter der Bezeichnung SISCOMEX (Sistema Integrado de Comércio Exterior) seit seiner Einführung im Jahre 1993 (Exporte) bzw. 1997 (Importe) erheblich zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung der Zollabläufe beiträgt. Gleichzeitig vernetzt dieses automatisierte System alle für die Regulierung und Kontrolle des brasilianischen Außenhandels zuständigen Organe, namentlich die Außenhandelsbehörde (SECEX), den Bundesfiskus (SRF) und die Zentralbank (BACEN) und erfüllt damit seinen ausdrücklichen Zweck der Vorbeugung und effektiven Bekämpfung illegaler Missbrauchstatbestände wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Devisenvergehen.
Einige der für deutsche Exporteure besonders relevanten SISCARGA-Regelungen bei brasilianischen Importen - übrigens auch gültig für Transitladungen, Umladungen (transshipments) oder FROB-Cargo (freight remaining on board) - sind die Folgenden:
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Das Monitoring der Seefracht durch die brasilianischen Zollbehörden erfolgt bereits ab ihrer Verschiffung. Die deadline für die vollständige Übermittlung der Importdokumente liegt bei 48 Stunden vor Eintreffen des Schiffes beim ersten brasilianischen Hafen, was nicht der Bestimmungshafen sein muss.
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Auf der B/L muss zusätzlich zu den bisher geforderten Daten des Empfängers (Consignee) auch dessen Bundessteuernummer (CNPJ bzw. CPF) aufgeführt sein. Das Feld „Notify“ ist immer vollständig auszufüllen, ein bloßer Verweis etwa auf den Empfänger wird nicht mehr zugelassen. Angabe einer Telefonnummer ist ratsam.
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Detaillierte Beschreibung der Ladung, korrekte Benennung von Verpackungsart (z.B. Kisten, Paletten etc.) und Stückzahl, Bruttogewicht der Ladung in kg (ohne Containertara), Ladungsvolumen in m3 sowie zumindest die ersten 4 Ziffern des harmonisierten NCM-Codes (Nomenclatura Comum do Mercosul) gehören heute zwingend auf jede B/L.
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„Freight as per agreement“ ist nicht zulässig. Die Kosten der Seefracht und die Zahlungsart (prepaid oder collect) müssen auf der B/L ausgewiesen sein.
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Erforderlich ist weiter die korrekte und vollständige Benennung der Container- und Containerplombennummern aller von der jeweiligen B/L umfassten Container.



