Handelsdokumente Brasilien
Besonderen Augenmerk auf Dokumentation
Die häufigste Ursache von Problemen beim Export nach Brasilien sind Fehler, die sich in die Dokumentation eingeschlichen haben. Die brasilianischen Zollbeamten sind rigoros: Stimmen die Angaben in den Transport- bzw. Verzollungsdokumenten nicht mit der Sendung überein, wird der Verzollungsvorgang unterbrochen oder sogar ausgesetzt. Dies bedeutet Verzögerungen, Geldbussen oder gar Verlust der Sendung.
Zur Einfuhrverzollung in Brasilien müssen die Importlizenz (Guia de Importação, kurz GI, seit kurzem für viele Importe automatisch erteilt bzw. nicht mehr erforderlich), die Einfuhrerklärung, die Handelsrechnung und der Internationale Frachtbrief, z.B. See B/L, AWB etc., vorliegen. Für bestimmte Warengruppen sind ausserdem Ursprungszeugnisse, gesundheitsamtliche Bescheinungen, Prüfzertifikate u.a. notwendig. Eine sorgfältig erstellte Packliste ist zwingend erforderlich. In der Packliste darf das gennante Bruttogewicht maximal +/- 5% des tatsächlihen Bruttogewichts abweichen. Der brasilianische Zoll wiegt grundsätzlich jede Sendung nach. Ist die Abweichung größer als 5% ist eine Zollstrafe für den Importeur nicht zu vermeiden.
Die Importlizenz wird von der registrierten Importfirma bei der SECEX beantragt. Sie hat eine Gültigkeit von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum und enthält alle verzollungsrelevanten Sendungsdaten , wie z.B. Namen des Herstellers und des Exporteurs, Ursprungsland, Namen und Steuernummer des Importeurs, Warennummer des Zolltarifs (NCM), Gewicht, Warenbeschreibung, Bestimmungs(flug)hafen, Lieferbedingungen nach Incoterms, etc.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass weder vor dem Ausstellungs- noch nach dem Verfalldatum der Importlizenz verladen wird. Ausschlaggebend ist das Datum des internationalen Frachtpapiers, z.B. das B/L-Datum. Die Nichtbeachtung führt in beiden Fällen zu Geldstrafen, die 30% des CIF-Wertes erreichen können.
Die Einfuhrerklärung wird basierend auf den in der Importlizenz enthaltenen Daten erstellt. Ihre Registrierung durch den Zoll sowie die Zahlung der errechneten Abgaben beenden die Nationalisierung der Sendung.
Anfang 1997 wurde begonnen, die Importlizenz durch das SISCOMEX (Sistema Integrado de Comercio Exterior) abzulösen. Dieses System wird bei Exporten aus Brasilien bereits seit Anfang 1993 angewandt. Es handelt sich hierbei um eine EDV - gestützte Vorprüfung von Wirtschaftministerium, Zollbehörden, Zentralbank und Banco do Brasil. Die Beantragung und Genehmigung der Importlizenz wird seit Anfang des Jahres durch Eingabe der geforderten Daten via EDV - Terminal vorgenommen. Dieses Terminal kann beim Importeur selbst oder beim Zolldeklaranten (Despachante)/Spediteur installiert sein. Öffentliche Terminals befinden sich in ausgewählten Filialen der Banco do Brasil und den Zollämtern.
Ziel der Einführung der SISCOMEX ist es, Missbräuche beim Aussenhandel zu vermeiden. Sämtliche Daten werden von der Eingabe bis zum Anschluss des Verzollungsvorgangs ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen abgeglichen, um vor allem Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers auf die Spur zu kommen.
Die Warenbeschreibung im Seefrachtbrief (B/L) sollte detailliert, aber dennoch so knapp wie möglich gehalten werden. Die Nennung der Warenzolltarifnummer NCM ist Vorschrift. Die Markierung der Sendung sollte gemäss GI eingesetzt werden.
Der Seefrachtbetrag muss in Ziffern und Worten erscheinen. Da er zur Feststellung des CIF-Wertes durch den Zoll dient, sind Einträge wie "Freight as per Agreement" nicht zugelassen. Bei Verladungen in Spediteursammelcontainern ist unbedingt zu prüfen, ob der eingesetzte Spediteur über einen registrierten Empfangsspediteur (NVOCC-Agent) in Brasilien verfügt, damit der Haus- oder FIATA - B/L in Brasilien anerkannt wird.
Nebenkosten, wie z.B. Kurierkosten, sollten im B/L nicht genannt werden, lediglich die reine Frachtkosten. Gelegentlich werden solche Nebenkosten in einem erhöhtem Frachtbetrag "versteckt", dies erhöht jedoch auch den CIF-Wert der Sendung und führt zu höheren Zoll-, Steuer- und AFRMM- Zahlungen. Dieses Vorgehen wird von den meisten brasilianischen Importeuren deshalb nicht gerne gesehen.
Die B/L- Originale sollten unbedingt mindestens fünf Werktage vor Schiffsankunft im brasilianischen Hafen beim Importeur vorliegen, um Verzögerungen, zusätzliche Lagerkosten und eventuelle Zollstrafen zu vermeiden.
Was über Frachtnebenkosten und den Frachtbetrag gesagt wurde, gilt gleichermassen für das AWB, Ausnahme: Vorlaufkosten können im Falle von Ex - Works - Verladungen (und nur dann) "Collect" gestellt werden. Es ist ferner darauf zu achten, dass unter der Adresse des Empfängers dessen Steuernummer C.N.P.J. genannt wird.
Luftfrachtsendungen nach São Paulo als SAO sind zu vermeiden - diesen Flughafencode gibt es nicht. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall frei, in Viracopos (VCP) oder Guarulhos (GRU) auszuliefern. Im Zweifelsfalle sollte GRU benutzt werden, weil Viracopos als reiner Frachtflughafen zwar schneller, aber über 100 km von São Paulo entfernt ist. COD - Verladungen (cash on Delivery, d.h. Nachnahmesendungen) nach Brasilien sind nicht gestattet.
Allgemein gilt, dass Originaldokumente mit Fimenstempel und Unterschift zur Verzollung vorzulegen sind, also keine Foto- oder Faxkopien! Frachtbriefkopien werden vom Zoll sofort einbehalten. Eventuell nötige Änderungen müssen daher beantragt werden und führen in jedem Fall zu Verzögerungen und Mehrkosten.



