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Elektronisches Ausfuhrverfahren für Umsatzsteuerzwecke ist Pflicht

Seit dem 01.07.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt.

In Deutschland steht hierfür seit dem 01.08.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Abmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Strassen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in einem aktuellen Schreiben vom 17.07.09, Az. IV B 9 - S 7134/07/10003, zu den Auswirkungen Stellung.