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Zolllager DAP Brasilien

Depósito Alfandegado Público (DAP)foto_aerea

Um den hohen Lagerkosten der staatlichen Hafen- und Flughafenterminals zu entgehen,  sind die meisten Zolldeklaranten bzw. Importeure dazu übergegangen, Sendungen gleich nach dem Eintreffen in ein sogenanntes DAP weiterzuleiten. DAPs sind private Lagerhäuser unter Zollaufsicht, in denen Waren bis zur Nationalisierung zollfrei gelagert werden können. Die Verzollung wird von dort stationierten Zollbeamten vorgenommen. Die Abfertigung in den DAPs ist im allgemeinen rascher als in staatlichen Lagerhäusern, so dass selten eine zweite 15 - Tage - Lagerperiode zu zahlen ist. Darüber hinaus sind die Lagergeldtarife der DAPs günstiger.

Warensendungen in Konsignation können in einem DAP im Verfahren "Entreposto Aduaneiro (EA)"  bis zu drei Jahren zollfrei gelagert werden. Zur Einlagerung im EA-Verfahren genügen eine Pro - Forma - Handelsrechnung, vom Exporteur auf den Konsignatar ausgemacht, sowie ein Original des internationalen Transportsdokumentes, das folgenden Eintrag aufweisen muss:

"Mercadoria destinada a Admissão no Regime de Entreposto Aduaneiro na Importação."

Der Exporteur bleibt rechtlich Eigentümer der Sendung, bis diese ab Zollager verkauft wird. Im Moment des Verkaufs stellt der Exporteur eine endgültige Handelsrechnung auf den Käufer laut Kaufvertrag aus. Diesem obliegt es dann, für die Importlizenz und die Verzollung zu sorgen, die analog zur einer normalen Nationalisierung verläuft.

Die geltenden Bestimmungen verlangen, die Pro - Forma - Handelsrechnung sehr detailliert aufzumachen.

Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • den genauen Warenwert; Einzel- und Gesamtpreis
  • Anzahl, Netto- und Bruttogewicht der Ware
  • Modell, Seriennummer
  • Namen, Adresse des Herstellers und Exporteurs
  • eine Aussage darüber, ob letzterer Preislisten veröffentlicht
  • einen Vermerk über die Existenz von Repräsentanten des Herstellers bzw. Exporteurs in Brasilien
  • die Bestätigung, dass die ausgehandelten Preise denen auf dem Weltmarkt üblichen entsprechen
  • dass es sich um einen Import ohne G.I. (Importação sem Cobertura Cambial) handelt
  • den Vermerk..."Mercadoria destinada", wie er im internationalen Transportdokument erscheint.

Die Proforma- und die endgültige Handelsrechnung müssen zwingend in portugiesischer  oder englischer Sprache aufgemacht sein. Der Transport nach Brasilien muss in diesem Fall zwingend auf Basis "Freight Prepaid" erfolgen. Bei Seeverschiffungen von Containern ist die Modalität ,,House/house" (FCL/FCL) zu empfehlen, um eine reibungslose Weiterleitung vom Hafen an das Zollager zu gewährleisten.